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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1375/02

Datum:
09.09.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1375/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0909.6B1375.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1787/02
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und der Beigeladene zu 1. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen zu 2.; er hat diese selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

 
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