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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 728/00

Datum:
04.12.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 728/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:1204.6A728.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 9496/96
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Oktober 1995 und des Widerspruchsbescheides vom 6. August 1996 verpflichtet, über die Einstellung der Klägerin als Beamtin auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen. Die Berufung wird insoweit zurückgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten beider Rechtszüge des Verfahrens je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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