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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 388/02

Datum:
01.03.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 388/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0301.5B388.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 L 185/02
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Februar 2002 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.

 
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