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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1790/02

Datum:
12.09.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 1790/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0912.5B1790.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 1575/02
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. September 2002 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.

 
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