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Oberverwaltungsgericht NRW, 3 B 525/02

Datum:
09.08.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 B 525/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0809.3B525.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 3 L 958/01
 
Tenor:

Das Rechtsmittelverfahren wird eingestellt, soweit es auf die Zulassung der Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss gerichtet war.

Die Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens.

Der Streitwert für das vorliegende Rechtsmittelverfahren wird auf 5.555,67 Euro (10.865,95 DM) festgesetzt.

 
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