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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 E 1054/02

Datum:
18.11.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 E 1054/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:1118.2E1054.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 27 K 2968/99
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe unter Festsetzung monatlicher Raten in Höhe von 175,- EUR bewilligt und Rechtsanwalt N. L. , X. , beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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