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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 2176/02

Datum:
27.11.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 2176/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:1127.2B2176.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 L 2328/02
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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