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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 E 269/02

Datum:
26.04.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 E 269/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0426.20E269.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4787/01
 
Tenor:

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird zurückgewiesen; im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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