Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 40/02

Datum:
14.05.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 40/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0514.1B40.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2545/01
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den im Ausschreibungsblatt Nr. 46/2001 ausgeschriebenen, mit Besoldungsgruppe A 16 BBesO bewerteten Dienstposten "Wehrtechnischer Attaché bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in P. /.F. " mit der Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die diese Stelle betreffende Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2000 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank