Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 693/00

Datum:
04.02.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 693/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0204.18B693.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 589/00
 
Tenor:

Der Zulassungsantrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Auf den Zulassungsantrag des Antragsgegners hin wird die Beschwerde zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Aussetzungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.000,-- EUR (Wertstufe bis 4.000,-- DM) festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank