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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 680/02

Datum:
13.09.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 680/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0913.13B680.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 24 L 57/02
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 250.000,- EUR festgesetzt.

 
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