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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 658/00

Datum:
10.10.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 658/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:1010.12E658.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 769/97
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin T. aus J. ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.

Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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