Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 599/99

Datum:
22.03.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 599/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0322.12E599.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 549/99
 
Tenor:

Den Klägern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt N. aus E. beigeordnet.

Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Den Klägern wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt N. aus E. beigeordnet.

Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank