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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1034/02

Datum:
08.07.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1034/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0708.12B1034.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 L 1585/02
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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