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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 385/02

Datum:
25.07.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 385/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0725.10B385.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1400/01
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 46.655,38 EUR festgesetzt.

 
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