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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 870/01

Datum:
23.07.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 870/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0723.7B870.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 L 321/01
 
Tenor:

Der Zulassungsantrag des Antragsgegners wird verworfen.

Auf den Antrag der Beigeladenen wird die Beschwerde zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs- und das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.

 
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