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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 214/01

Datum:
28.02.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 214/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0228.7B214.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 32/01
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zugelassen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungs- und das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.

 
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