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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 784/01

Datum:
22.08.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 784/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0822.6B784.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 272/01
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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