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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 3053/99

Datum:
10.05.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 3053/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0510.5A3053.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 2545/98
 
Tenor:

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 2.489.966,55 DM festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

 
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