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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 4074/00

Datum:
08.08.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 4074/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0808.4A4074.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 4590/97
 
Tenor:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. Juni 2000 wird geändert: Die Klage wird abgewiesen, soweit ihr stattgegeben worden ist.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens I. und II. Instanz.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf einen Betrag bis 130.000,-- DM festgesetzt.

 
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