Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 3 E 529/00

Datum:
15.06.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 E 529/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0615.3E529.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 6 K 3679/91
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, werden dem Beklagten auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank