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Oberverwaltungsgericht NRW, 3 A 3368/99

Datum:
21.09.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 A 3368/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0921.3A3368.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 4898/97
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Kläger abgelehnt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Zulassungsverfahren sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 DM festge- setzt.

 
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