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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 4572/01

Datum:
30.11.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 4572/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1130.2A4572.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 K 3779/95
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.000,-- DM festgesetzt.

 
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