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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2872/01

Datum:
19.10.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 2872/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1019.2A2872.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7779/00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 24.000,- DM festgesetzt.

 
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