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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 1267/99

Datum:
21.06.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 A 1267/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0621.20A1267.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 17 K 9780/96
 
Tenor:

Die angefochtenen Urteile werden geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren in beiden Rechtszügen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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