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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 581/01

Datum:
19.10.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 581/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1019.1B581.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 128/01
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 21 vom 1. November 2000 ausgeschriebene Stelle eines Justizamtsrats/einer Justizamtsrätin - Rechtspfleger/in in der Strafvollstreckung - bei einer Staatsanwaltschaft im GStA- Bezirk L. - fliegend - mit der Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die diese Stelle betreffende Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
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