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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 4182/99.PVB

Datum:
05.07.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 4182/99.PVB
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0705.1A4182.99PVB.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 33 K 343/98.PVB
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Es wird festgestellt, dass die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben "Leitung des Ministerbüros" an einen Referenten (Oberregierungsrat A 14) im Bundesministerium ... nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG sowie die Übertragung der Leitung des Leitungsbereichs im Bundesministerium an einen Angestellten der Vergütungsgruppe Ib BAT nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG als Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt, wenn für die genannten Dienstposten eine konkrete haushaltsmäßige Ausweisung und Zuordnung einer Planstelle nach A 16 und höher fehlt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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