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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 E 257/00

Datum:
21.06.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 E 257/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0621.18E257.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 30/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Antragstellerinnen wird für das Aussetzungsverfahren I. Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen unter Beiordnung des Rechtsanwalts S. , K. , bewilligt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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