Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 17 B 1030/01

Datum:
16.10.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 B 1030/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1016.17B1030.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 718/01
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, die Antragsteller abzuschieben, bevor über deren Antrag auf Erteilung von Duldungen entschieden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 14.000,- DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank