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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 512/00

Datum:
20.12.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 512/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1220.16E512.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 K 8969/99
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das bei dem Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 18 K 8969/99 geführte Klageverfahren und für das Rechtsmittelverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt W. aus M. bewilligt.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden nicht erstattet.

 
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