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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 123/01

Datum:
12.02.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 123/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0212.16B123.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 2757/00
 
Tenor:

Die Anträge auf Zulassung der Beschwerde werden verworfen.

Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Übernahme von Telefonkosten für Gespräche mit Prof. Dr. B. werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

 
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