Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 621/99

Datum:
28.08.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 A 621/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0828.15A621.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 5 K 4720/97
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert:

Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 15. November 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Oktober 1997 wird, soweit er nicht bereits durch das angefochtene Urteil aufgehoben worden ist, auch im Übrigen aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank