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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 472/01

Datum:
15.05.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 472/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0515.14B472.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16 L 41/01
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 600,-- DM festgesetzt.

 
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