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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 25/00

Datum:
06.04.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 25/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0406.13C25.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 Nc 89/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird insoweit teilweise geändert, als die in seiner Nummer I.3. angeordnete Zulassung auf die Rangplätze 1 und 2 beschränkt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner zu zwei Dritteln und der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem Drittel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.000,- DM festgesetzt.

 
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