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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 158/01

Datum:
15.03.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 158/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0315.13B158.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 2892/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 10149/00 wird angeordnet, soweit sie gegen die Aufforderung gemäß Nr. 1.3 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 15. November 2000 gerichtet ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 100.000,-- DM festgesetzt.

 
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