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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 2814/99

Datum:
07.09.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 2814/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:0907.13A2814.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 6841/97
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 8. April 1997 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 14. Juli 1997 wird aufgehoben, soweit der Klägerin darin unter 1. untersagt wird, gemeinsame Einzelaktionen mit einem Krankenversicherer in Form der von der Klägerin im Dezember 1996 veranstalteten Gesundheitstage in ihren Apothekenräumen durchzuführen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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