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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 891/01

Datum:
29.10.2001
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 891/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1029.10B891.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 1426/01
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird - unter gleichzeitiger Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung - für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000,- DM festgesetzt.

 
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