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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 B 277/00

Datum:
09.08.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 B 277/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0809.9B277.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 2748/99
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls auf 75,- DM festgesetzt.

 
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