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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 736/00

Datum:
09.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 736/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0609.8B736.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 314/00
 
Tenor:

Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Mai 2000 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,- DM festgesetzt.

 
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