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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 547/00

Datum:
14.04.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 547/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0414.7B547.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 282/00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.500,- DM festgesetzt.

 
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