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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 516/00

Datum:
10.05.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 516/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0510.7B516.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 325/00
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zugelassen.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die im Beschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen der Antragsgegner und die Beigeladenen - letztere als Gesamtschuldner - je zur Hälfte; ihre im Beschwerdeverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladenen jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs- und das Beschwerdeverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.

 
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