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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 2032/99

Datum:
27.01.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 2032/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0127.7B2032.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 1272/99
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,--DM festgesetzt.

 
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