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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 178/00

Datum:
17.02.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 178/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0217.7B178.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 L 1637/99
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zugelassen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,-- DM festgesetzt.

 
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