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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 865/00

Datum:
08.11.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 865/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1108.6B865.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 620/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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