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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2107/99

Datum:
11.01.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2107/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0111.6B2107.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 3082/99
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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