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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2077/99

Datum:
05.01.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2077/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0105.6B2077.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2760/99
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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