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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 5135/99

Datum:
09.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 5135/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0609.5A5135.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 K 3874/99
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5. November 1999 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 141,45 DM festgesetzt.

 
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