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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1183/00

Datum:
06.04.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 1183/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0406.5A1183.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 5947/99
 
Tenor:

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird für beide Instanzen - hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - auf 8.250,-- DM festgesetzt.

 
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