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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1181/00

Datum:
20.09.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 1181/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0920.2B1181.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 864/00
 
Tenor:

Den Antragstellern wird für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D. , B. , beigeordnet.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahren.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 24.000,- DM festgesetzt.

 
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