Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 4057/96

Datum:
23.08.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 A 4057/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0823.2A4057.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7311/92
 
Tenor:

Der angefochtene Gerichtsbescheid wird teilweise geändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 30. Juli 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Novem-ber 1992 verpflichtet, den Kläger in den seinem Vater, Herrn P. K. , erteilten Aufnahmebescheid einzubeziehen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu 2) und die Beklagte je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit der Klage stattgegeben wird. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank